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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Bayern Card-Services GmbH
(Gemäß § 4 g Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz)
Datenschutzbeauftragter
Wolfgang Schubert
1. Name der verantwortlichen Stelle
Bayern Card-Services GmbH
2. Geschäftsführung
Nils Bünning
Dr. Dietrich Keymer (Sprecher)
Ferdinand Lachner
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Elisabeth Bauer
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Türkenstraße 9, 80333 München
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Kreditkarten- und Kundenkartenbereich sowie die Abwicklung von Bonusprogrammen. Der Gegenstand der Gesellschaft umfasst hierbei auch die elektronische Datenverarbeitung sowie Beratung in Fragen des Marketing und die Umsetzung von Marketingstrategien in den in Satz 1 genannten Geschäftsbereichen.
Durchführung der Erhebung, Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, das sind in erster Linie
6. Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind.
7. Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht). Interne und externe Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV sowie die SCHUFA). Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung, Speicherung und Verarbeitung der Daten etc.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten
entfällt